Breitbandversorgung

Iphofen und seine Stadtteile sind weitgehend mit schnellem Internet versorgt. Dieses Angebot stets zu verbessern ist uns ein Anliegen. Hier finden Sie sämtliche Informationen zu laufenden Breitbandverfahren.

Die Förderschritte können auch auf den Seiten des Breitbandzentrums Bayern eingesehen werden.

Abschluss Kooperationsvertrag

Hier finden Sie die Stellungnahme der Stadt Iphofen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau mit der Telekom Deutschland GmbH wurde am 07.07.2017 unterzeichnet.

Verfahren bei der Regierung von Unterfranken

Mit Schreiben vom 15.05.2017 haben wir unseren Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.
Mit Bescheid vom 26.05.2017 erhielten wir die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 07.07.2017 wurde am 17.07.2017 von Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder an Herrn Ersten Bürgermeister Josef Mend übergeben.

Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Stadt Iphofen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Zum Bekanntmachungstext gelangen Sie hier.
Medieninformation

Aktuelles zum 17.01.2017

Die Frist zur Angebotsabgabe wird verlängert bis 15.02.2017, 12:00 Uhr.
Nr. 7 der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren vom 07.11.2016 wird insoweit geändert.
Die vorhandene Mikrorohr-Struktur in Birklingen gemäß Karte 5 und Nr. 3 b) des Dokumentes wird zur Nutzung angeboten.
Nähere Auskünfte können unter den angegebenen Kontakten erfragt werden.

Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Stadt Iphofen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 01.02.2017 (Frist verlängert bis 15.02.2017, 12:00 Uhr) einen Teilnahmeantrag abzugeben.

Das Formular zur Bekanntmachung des Auswahlverfahrens finden Sie hier

Hier ist die Anlage zur Bekanntmachung bereitgestellt.

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Iphofen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Hier sehen Sie das Formular zur Veröffentlichung des Ergebnisses zum Markterkundungsverfahren.

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation - NGA-Netze) mit übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Uploadgeschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher bis spätestens 06.04.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung einer Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Nähere Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten sie hier

Informieren Sie sich über das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird - Gebietsdownload und zum vorläufigen Erschließungsgebiet

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